Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines und Geltungsbereich
2 Vertragsschluss
3 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
4 Mediabudgets und Werbeanzeigen
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6 Reisekosten und Spesen
7 Pflichten des Auftraggebers
9 Domains, Hosting und Eigentumsverhältnisse
10 Geheimhaltung und Datenschutz
11 Haftung und Gewährleistung
12 Gewährleistung bei Werkverträgen
13 Laufzeit und Kündigung
14 Referenznennung
15 Online-Nutzungsdaten und Analytics
16 Höhere Gewalt
17 Änderung der AGB
18 Schlussbestimmungen

1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Andreas Doktor, Cecinastr. 60, 82205 Gilching (nachfolgend „Auftragnehmer“) sind Bestandteil aller zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden ist.

(4) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

(5) Individuell mit dem Auftraggeber getroffene schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.

 

2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch E-Mail erfolgen.

(3) Mündliche Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers wirksam.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

a) ONLINE-MARKETING:
– Suchmaschinenmarketing (SEA) / Google Ads Management
– Social Media Advertising (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok etc.)
– Suchmaschinenoptimierung (SEO/GEO)
– E-Mail-Marketing
– Conversion-Optimierung
– Online-Marketing-Strategie und -Beratung

b) WORDPRESS-ENTWICKLUNG:
– Website-Entwicklung und -Design
– Website-Relaunch
– Website-Wartung und technischer Support
– Performance-Optimierung
– Sicherheits-Updates und Backups
– Website-Betreuung und laufende Pflege

(2) Die konkret auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den jeweiligen Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung bestimmt.

(3) Gegenstand der vertraglichen Leistung ist stets die vereinbarte Dienstleistung und NICHT die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer bei Online-Marketing-Leistungen keine Garantien hinsichtlich:
– Conversion-Raten
– Umsatzsteigerungen
– Return on Investment (ROI)
– Ranking-Positionen bei Suchmaschinen
– Reichweiten oder Impressionen
– Klickraten oder sonstiger Performance-Kennzahlen

(4) Tätigkeiten über den vereinbarten Vertragsgegenstand hinaus bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(5) Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich eigenverantwortlich und setzt keine Subunternehmer ein.

 

4 Mediabudgets und Werbeanzeigen

(1) Bei Online-Marketing-Leistungen, die die Schaltung von bezahlten Werbeanzeigen umfassen (z.B. Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads), trägt der Auftraggeber die Werbekosten (Mediabudget) direkt gegenüber den jeweiligen Plattformen.

(2) Der Auftragnehmer rechnet ausschließlich seine Dienstleistung (Beratung, Einrichtung, Betreuung, Optimierung) ab. Mediabudgets werden NICHT über den Auftragnehmer abgewickelt.

(3) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Bereitstellung ausreichender Budgets auf den jeweiligen Werbeplattformen verantwortlich.

 

5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Der Stundensatz beträgt EUR 100,00 (einhundert Euro) netto, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Vergütung erfolgt wahlweise:
– auf Stundenbasis (Zeit & Material)
– als Festpreis für definierte Projekte
– als monatliche Pauschale bei laufenden Betreuungsverträgen

(4) Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Die Rechnungen des Auftragnehmers gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungszugang schriftlich widerspricht.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 40,00 für Mahnkosten. Das Recht des Auftragnehmers, einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

(8) Vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten werden als Arbeitszeit vergütet.

 

6 Reisekosten und Spesen

(1) Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.

(2) Es gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:
– Fahrten mit dem eigenen PKW: EUR 0,35 pro gefahrenem Kilometer
– Öffentliche Verkehrsmittel: Bahnfahrten 2. Klasse
– Flüge: Economy Class
– Parkgebühren: Nach tatsächlichem Aufwand
– Übernachtungskosten: Nach tatsächlichem Aufwand, marktübliche Mittelklasse-Hotels
– Verpflegungsmehraufwand: Nach den jeweils gültigen steuerlichen Pauschbeträgen

(3) Reisekosten werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber verursacht.

 

7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Zugangsdaten, Informationen und Materialien vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer Form zu übergeben.

(2) Der Auftraggeber garantiert im Sinne eines selbstständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte dem Auftragnehmer in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass er über die Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte (Marken, Designs, Patente etc.) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Logos, etc.) verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung befugt ist.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar.

(5) Der Auftraggeber garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch den Auftragnehmer nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere garantiert der Auftraggeber, keine Inhalte zu übermitteln, die:
– gegen gesetzliche Verbote verstoßen (Strafrecht, Jugendschutz, etc.)
– gegen die guten Sitten verstoßen
– Rechte Dritter verletzen (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, etc.)
– diskriminierend, beleidigend oder verleumderisch sind
– Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten

(6) Im Falle des Verstoßes gegen die vorstehenden Garantien beseitigt der Auftraggeber den Verstoß unverzüglich, ersetzt dem Auftragnehmer einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt den Auftragnehmer von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei (Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten).

(7) Für den Fall eines Verstoßes ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen sofort einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

(8) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer nach schriftlicher Fristsetzung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt unberührt.

(9) Der Auftraggeber wird die vom Auftragnehmer genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen und diese vor Leistungsbeginn prüfen.

 

8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (insbesondere Konzepte, Websites, Designs, Grafiken, Texte, Code, Kampagnen-Setups etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält an sämtlichen vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, eine Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus oder eine Veröffentlichung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

(5) Quelltexte, Programmcodes und Konzeptionsdokumente werden nur gegen gesonderte Vergütung und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben.

(6) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt Absatz 2 entsprechend für den bereits fertiggestellten und bezahlten Teil der Leistungen.

 

9 Domains, Hosting und Eigentumsverhältnisse

(1) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers bei der Organisation von Domain-Registrierungen und Webhosting behilflich sein.

(2) Domains und Hosting-Verträge werden auf den Namen und die Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen. Das Eigentum an Domains liegt stets beim Auftraggeber.

(3) Die Kosten für Domains, Hosting, SSL-Zertifikate und vergleichbare laufende Dienstleistungen trägt der Auftraggeber direkt. Der Auftragnehmer tritt lediglich als Vermittler auf.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Hosting-Diensten, Domain-Erreichbarkeit oder Leistungen Dritter (z.B. Hoster, Registrare).

(5) Bei Vertragsbeendigung übergibt der Auftragnehmer alle Zugangsdaten, Backups und technischen Dokumentationen an den Auftraggeber, soweit diese für den Weiterbetrieb der Website erforderlich sind.

 

10 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer kann bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Auftraggebers erhalten.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn:
– die Information allgemein bekannt ist oder ohne Verschulden des Auftragnehmers allgemein bekannt wird
– der Auftragnehmer die Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Auftraggebers erarbeitet hat
– das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt

(4) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers gemäß den Vorgaben der DSGVO.

(5) Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

 

11 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur in folgenden Fällen:
a) Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
b) Bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
c) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

(2) Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf einen Betrag von EUR 50.000,00 pro Schadensfall begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
– Datenverluste, es sei denn, der Auftraggeber hat durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können
– Schäden durch fehlerhafte oder fehlende Datensicherungen des Auftraggebers
– Schäden durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen

 

12 Gewährleistung bei Werkverträgen

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen (z.B. Website-Entwicklung) erbringt der Auftragnehmer die Leistungen so, dass diese im Wesentlichen den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen.

(2) Im Falle von auftretenden Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen.

(3) Wird innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abnahme/Übergabe der Leistung kein Mangel gerügt, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.

(4) Der Auftragnehmer leistet bei vom Auftraggeber nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Dem Auftragnehmer ist angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(5) Während der Nacherfüllung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese ist fehlgeschlagen.

(7) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (mindestens zwei Nacherfüllungsversuche), kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(8) Mängelansprüche bestehen nicht bei:
– nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
– nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
– natürlicher Abnutzung oder Verschleiß
– Schäden, die nach Übergabe durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen
– Schäden durch fehlerhafte oder ungeeignete Inhalte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme der Leistung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen.

(10) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Auftragnehmer nur im Rahmen der in § 11 festgelegten Haftungsgrenzen.

 

13 Laufzeit und Kündigung

(1) PROJEKTBASIERTE VERTRÄGE:
– Projektbasierte Verträge enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen und deren Abnahme durch den Auftraggeber.
– Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen.

(2) LAUFENDE BETREUUNGSVERTRÄGE:
– Betreuungsverträge für laufende Dienstleistungen (z.B. monatliche Website-Wartung, fortlaufende Google Ads-Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
– Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
– Die Kündigung bedarf der Schriftform. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigung.

(3) AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG:
Beide Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
– der Auftraggeber in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug ist
– der Auftraggeber insolvent wird oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird
– der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt
– der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt
– die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist

(4) FOLGEN DER KÜNDIGUNG:
– Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber anteilig zu vergüten.
– Der Auftragnehmer übergibt nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
– Nutzungsrechte werden nur an vollständig bezahlten Leistungen eingeräumt.

 

14 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos und Beschreibung der ausgeführten Leistungen als Referenz zu verwenden.

(2) Die Verwendung umfasst:
– Aufnahme in das Portfolio auf der Website des Auftragnehmers
– Darstellung in Präsentationen gegenüber potenziellen Kunden
– Veröffentlichung als Case Study (mit anonymisierten Erfolgskennzahlen)
– Verwendung in sonstigen Marketingmaterialien

(3) Diese Referenzvereinbarung gilt auch über eine Vertragsbeendigung hinaus fort, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.

(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Auftragnehmer wird die Referenzen dann innerhalb von 30 Tagen entfernen.

 

15 Online-Nutzungsdaten und Analytics

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Leistungserbringung anonymisierte Daten über die Performance von Online-Marketing-Kampagnen und Website-Nutzung zu erheben und zu speichern.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese anonymisierten Daten zu nutzen, um:
– aggregierte Statistiken und Benchmarks zu erstellen
– allgemeine Trenddaten zur Verbesserung seiner Dienstleistungen zu analysieren
– Best Practices zu identifizieren

(3) Bei der Nutzung dieser Daten wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht gegenüber Dritten identifizieren. Alle Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form.

(4) Der Auftraggeber haftet dafür, dass seine Website und Online-Marketing-Aktivitäten den entsprechenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, TTDSG) Rechnung tragen und angemessene Datenschutzhinweise sowie Cookie-Banner enthalten.

 

16 Höhere Gewalt

(1) Ist dem Auftragnehmer eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, ist er zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert und er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informiert hat.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
– Naturkatastrophen
– Krieg, Terrorismus, Bürgerkrieg
– Pandemien, Epidemien
– behördliche Anordnungen
– Ausfall kritischer Infrastruktur (Internet, Strom)
– Streik und Aussperrung
– sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse

(3) Dauern diese Hindernisse länger als drei (3) Monate an, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

 

17 Änderung der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Geschäfte jederzeit zu ändern.

(2) Bei bestehenden laufenden Vertragsverhältnissen wird die vorgesehene Änderung dem Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten schriftlich (per E-Mail ausreichend) bekannt gegeben.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hinweisen.

(4) Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt. Das Recht beider Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

18 Schlussbestimmungen

(1) ANWENDBARES RECHT:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) GERICHTSSTAND:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Starnberg bzw. Landgericht München II). Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) SCHRIFTFORM:
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird.

(4) SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

(5) ABTRETUNG UND VERTRAGSÜBERNAHME:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(6) ERFÜLLUNGSORT:
Erfüllungsort für alle Leistungen ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – 82205 Gilching.

 

Stand: 12. Januar 2026